02.04.2025
Fehlende oder falsche Gewichtskennzeichnungen werden ab dem 1. April berechnet
Seit 1. Januar 2025 ist die Gewichtskennzeichnung für Pakete schwerer als 10 kg gemäß neuem Postgesetz Pflicht. Für falsche oder fehlende Gewichtsangaben werden ab 1. April 2025 Aufwandsentschädigungen erhoben. Die Verpflichtung gilt bei DHL und allen weiteren KEP-Versanddienstleistern.