Die Gefahrgutverordnung basiert auf das nationale und internationale Gefahrgutrecht (Grundlage für nationale Verordnungen, Gesetze und zwischenstaatliche Abkommen). Die Gefahrgutverordnung regelt den Transport von Gefahrgut auf öffentlichen Verkehrswegen. Zudem konkretisiert die Gefahrgutverordnung bestimmte Pflichten im Umgang mit Gefahrstoffen an die sich zB. der Transporteur, der Versender oder aber der Arbeitgeber zu halten haben. Dabei unterscheidet man zwischen:
GGVSee - Gefahrgutverordnung See - Der Transport gefährlicher Güter mit Seeschiffen
GGVSEB - Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - Innerstaatlicher und grenzüberstreitender Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße, der Eisenbahn und auf Binnengewässern
GGAV - Gefahrgutausnahmeverordnung - Ausnahmen über den Transport gefährlicher Güter
GGKontrollV - Gefahrgut Kontrollverordnung - Beinhaltet Kontrollen in den Unternehmen und von Gefahrguttransporten