Foto: DHL Group
Fehlende oder falsche Gewichtskennzeichnungen werden ab dem 1. April berechnet
Ab dem 01. April 2025 werden für falsche bzw. fehlende Gewichtsangaben und/oder fehlende bzw. falsche Kennzeichnung Aufwandsentschädigungen erhoben. Diese Kennzeichnung ist gemäß neuem Postgesetz seit 1. Januar 2025 Pflicht. Darüber informiert nochmals unser Partner DHL, um Probleme und Verzögerungen in Handel und E-Commerce zu vermeiden. Die Verpflichtung gilt bei DHL und allen weiteren KEP-Versanddienstleistern. Die Multicarrier-Versandsoftware NETVERSYS hat die Gewichtskennzeichnung auf den Versandlabels für alle angebundenen Versanddienstleister eingebunden.
So wirkt sich Postgesetznovelle auf Paketversand aus
Laut dem neuen Postgesetz müssen Pakete mit einem Gewicht von mehr als 10 kg sowie Pakete mit einem Gewicht von über 20 kg mit jeweils einem gut sichtbaren und einfach verständlichen Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden. Dies soll die Zustellkräfte aller Logistiker entlasten und sie dazu anhalten, bei bestimmten Gewichten Hilfsmittel für die Zustellung zu benutzen. Hier die Übersicht der wichtigsten Fakten für Ihren Warenversand über DHL:
Zu kennzeichnende DHL-Produkte
- DHL Paket
- DHL Paket International
- DHL Paketmarke
- DHL Paket Produktionsbasierte Abrechnung
- DHL Paketmarke International
Keine Kennzeichnung von
- DHL Retouren
Kennzeichnungen auf dem Label wie folgt:
Paketgewicht > 10 – 20 kg:
Paketgewicht > 20 kg:
Ihre 3-PUNKTE CHECKLISTE zum Versand von korrekt gekennzeichneten Sendungen:
- Korrekte Gewichtsübermittlung in den EDI/PAN-Daten
- Druck und Aufbringen der korrekten Kennzeichnung auf dem Label
- Korrekt gekennzeichnete Pakete mit erhöhtem Gewicht bei DHL einliefern
Seit Oktober 2024 ist die Kennzeichnung über DHL-Systeme bereits verfügbar (Geschäftskundenportal Versenden / API). In Ausnahmefällen ist ein Aufkleber nutzbar, der im Post & DHL Geschäftskundenportal gegen Entgelt zu bestellen ist. Bis 31.12.2024 sollte die Anpassung Label erzeugender Systeme in Eigenprogrammierung (EDI-CC Nutzer) erfolgt sein. Die Anforderungen finden Nutzer von DHL im Group API Developer Portal. DHL hat alle Angaben außerdem auf diesem Infoblatt zusammgefasst.
Sie als Versender haben die Gewichtskennzeichnung bislang noch nicht umgesetzt und suchen eine schnelle und rechtssichere Lösung, um hohe Sendungsvolumen gemäß der Postgesetznovelle zu verschicken? Kontaktieren Sie uns gern und lassen Sie sich zu NETVERSYS beraten!