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Frankatur | Freimachen

Versandlogistik

Definition: Was ist eine Frankatur?

Frankatur, auch als Freimachen bezeichnet, ist ein Begriff aus dem Post- und Speditionswesen, der die Regelung der Kostenübernahme für den Transport einer Sendung sowie häufig auch den damit verbundenen Gefahrübergang festlegt. Es handelt sich um eine Vereinbarung zwischen dem Absender und dem Empfänger und ist ein wesentlicher Bestandteil des Beförderungsvertrages. Der Begriff leitet sich vom italienischen Wort "affrancare" ab, was so viel wie "freimachen" oder "frankieren" bedeutet.

Symbolgrafik: Eine Frau frankiert Sendungen für den weltweiten Versand

Grafik: Generiert mit KI

Zweck und Bedeutung der Frankatur

Die primäre Funktion der Frankatur besteht darin, klar zu definieren, welche Partei – Absender oder Empfänger – die anfallenden Frachtkosten, Zölle, Steuern und sonstigen Gebühren für die Beförderung der Ware trägt. Darüber hinaus kann die gewählte Frankaturklausel, insbesondere im internationalen Handel in Verbindung mit den Incoterms, den Zeitpunkt und Ort des Gefahrübergangs bestimmen. Das bedeutet, es wird festgelegt, bis zu welchem Punkt der Verkäufer die Risiken für Verlust oder Beschädigung der Ware trägt und ab wann diese Verantwortung auf den Käufer übergeht.

Frankatur im Postwesen

Im alltäglichen Postverkehr ist die bekannteste Form der Frankatur das Frankieren einer Sendung, beispielsweise durch das Aufkleben einer Briefmarke. Hiermit signalisiert der Absender, dass er die Transportkosten im Voraus entrichtet hat. Moderne Äquivalente umfassen die Online-Frankierung, bei der das Porto digital erworben und aufgedruckt oder als Code (z.B. Mobile Briefmarke) verwendet wird, sowie Frankiermaschinen für Geschäftskunden.

Spezielle Frankaturvermerke (auch Frankierungsvermerke) können zusätzliche Informationen über die Art der Freimachung oder die gewünschte Versandart geben (z.B. "Entgelt bezahlt", "PP" für Post-Paid bei Massensendungen oder "PRIORITY" für vorrangige Behandlung).

Frankatur im Speditions- und Frachtwesen

Im gewerblichen Güterverkehr, insbesondere in der Spedition und Logistik, ist die Frankatur ein zentrales Element der Lieferbedingungen. Sie wird oft durch standardisierte Klauseln präzisiert. Die gängigsten Unterscheidungen sind:

  • Unfrei (oder Porto zahlt Empfänger): Der Empfänger der Sendung trägt die Kosten für den Transport. Der Absender übergibt die Ware dem Frachtführer, ohne die Frachtkosten zu begleichen.
  • Frei Haus (oder Franko Domizil): Der Absender übernimmt alle Kosten für den Transport der Ware bis zum benannten Bestimmungsort des Empfängers.
  • Ab Werk (EXW - Ex Works): Dies ist eine Klausel der Incoterms. Der Verkäufer stellt die Ware an seinem eigenen Standort (z.B. Fabrik, Lager) zur Abholung bereit. Der Käufer trägt ab diesem Punkt alle Kosten und Risiken des Transports.
  • Frei Bordsteinkante: Der Absender trägt die Kosten für die Lieferung bis zur Bordsteinkante der Adresse des Empfängers. Für das Abladen und den Weitertransport (z.B. in ein Gebäude) ist der Empfänger zuständig und kostenpflichtig.
  • Frei Verwendungsstelle: Der Absender übernimmt die Transportkosten bis zu dem vom Empfänger genau bezeichneten Ort, an dem die Ware verwendet werden soll.

Frankatur und Incoterms

Im internationalen Warenhandel werden die Frankaturbedingungen häufig durch die Incoterms (International Commercial Terms) der Internationalen Handelskammer (ICC) detailliert und standardisiert. Incoterms regeln nicht nur die Verteilung der Transportkosten, sondern auch den Übergang von Risiken und die Verantwortlichkeiten für Zollabfertigung, Versicherung und andere logistische Aspekte.

Beispiele für Incoterms-Klauseln, die Frankaturaspekte beinhalten, sind:

  • FCA (Free Carrier - Frei Frachtführer): Der Verkäufer übergibt die Ware einem vom Käufer benannten Frachtführer an einem benannten Ort. Der Kosten- und Gefahrenübergang erfolgt zu diesem Zeitpunkt.
  • FOB (Free on Board - Frei an Bord): Hauptsächlich im See- und Binnenschifffahrtsverkehr verwendet. Der Verkäufer trägt Kosten und Risiko, bis die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffes im benannten Verschiffungshafen ist.
  • CIF (Cost, Insurance and Freight - Kosten, Versicherung und Fracht): Der Verkäufer trägt die Kosten und die Fracht bis zum benannten Bestimmungshafen und schließt eine Transportversicherung für den Käufer ab. Das Risiko geht jedoch bereits im Verschiffungshafen auf den Käufer über.
  • DDP (Delivered Duty Paid - Geliefert verzollt): Stellt die Maximalverpflichtung für den Verkäufer dar. Er trägt alle Kosten und Risiken und erledigt die Einfuhrformalitäten, um die Ware am benannten Bestimmungsort im Einfuhrland zur Verfügung zu stellen.

Die Frankatur ist also ein essenzieller Bestandteil von Versand- und Lieferverträgen. Sie schafft Klarheit über die Verteilung der Transportkosten und ist oft eng mit der Regelung des Gefahrübergangs verbunden. Während im Postverkehr einfache Frankaturen wie die Briefmarke dominieren, kommen im nationalen und internationalen Güterverkehr komplexere Klauseln und insbesondere die international anerkannten Incoterms zur Anwendung, um die Pflichten von Absender und Empfänger präzise zu definieren. Die korrekte Wahl und das Verständnis der Frankatur sind entscheidend für eine reibungslose Abwicklung von Handelsgeschäften und zur Vermeidung von Missverständnissen und unerwarteten Kosten. Eine Multicarrier-Versandssoftware automatisiert die Auswahl der entgeltgünstigsten Frachtführer.

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