LOGENTIS Logistik Lexikon

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GGVSEB

Versandlogistik

Die GGVSEB ist die Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit der Eisenbahn und auf Binnengewässern. Sie regelt den Transport von Gefahrstoffen in Deutschland und ist die nationale Umsetzung der internationalen Abkommen ADR (Straße), RID (Eisenbahn) und ADN (Binnengewässer).

Ziel und Zweck der GGVSEB

Das Hauptziel der GGVSEB ist die Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter. Die Verordnung soll Unfälle, die durch den Umgang mit solchen Stoffen entstehen könnten, verhindern und die damit verbundenen Risiken für Mensch und Umwelt minimieren. Sie legt fest, wie Gefahrgüter klassifiziert, verpackt, gekennzeichnet und transportiert werden müssen, und bestimmt die Verantwortlichkeiten aller Beteiligten, von den Absendern über die Beförderer bis hin zu den Empfängern.

Geltungsbereich und Inhalt der GGVSEB

Die GGVSEB gilt für den Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr in Deutschland, sowohl für Transporte innerhalb des Landes als auch für grenzüberschreitende Transporte. Sie ist das zentrale Regelwerk für alle Unternehmen, die mit der Beförderung von Gefahrgütern befasst sind. Die Verordnung umfasst unter anderem folgende wesentliche Punkte:

  • Klassifizierung von Gefahrgütern: Sie orientiert sich an den international gültigen neun Gefahrgutklassen und unterteilt Stoffe nach ihren primären Gefahrenmerkmalen (z. B. entzündbar, giftig, ätzend, radioaktiv).
  • Verpackung und Kennzeichnung: Es werden genaue Vorschriften zur Verpackung, Kennzeichnung (z. B. orangefarbene Warntafeln und Gefahrzettel) und Bezettelung von Versandstücken, Fahrzeugen und Containern gemacht. Diese Kennzeichnungen dienen der schnellen Identifizierung der Gefahren im Notfall.
  • Ausrüstung und Fahrzeuganforderungen: Die Verordnung schreibt vor, welche Sicherheitsausrüstung Fahrzeuge und Besatzungen mitführen müssen (z. B. Feuerlöscher, Schutzausrüstung).
  • Beförderungsvorschriften: Sie regelt die Bedingungen für den Transport, wie z. B. die maximalen Mengen, die zusammen geladen werden dürfen, sowie die Begleitpapiere, die mitgeführt werden müssen.
  • Sicherheitsberater: Unternehmen, die Gefahrgüter befördern, abfüllen, verpacken oder versenden, müssen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten (auch Sicherheitsberater genannt) bestellen, der die Einhaltung der Vorschriften überwacht und berät.

Verhältnis der GGVSEB zu internationalen Abkommen

Die GGVSEB ist die nationale Umsetzung der folgenden internationalen Regelwerke:

  • ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route): Dieses Abkommen regelt den internationalen Straßentransport und wird alle zwei Jahre aktualisiert.
  • RID (Règlement concernant le transport International ferroviaire des marchandises Dangereuses): Das Regelwerk für den internationalen Eisenbahnverkehr.
  • ADN (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par voies de Navigation intérieures): Dies betrifft den internationalen Transport auf Binnenschifffahrtswegen.

Die GGVSEB übernimmt die Regelungen dieser Abkommen und macht sie für den nationalen Geltungsbereich verbindlich. Somit stellt sie die rechtliche Grundlage für den sicheren und reibungslosen Gefahrguttransport in Deutschland dar, indem sie internationale Standards in nationales Recht überführt.

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