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Aus für das 150-Euro-Schlupfloch

Grafik: Generiert mit KI

Aus für das 150-Euro-Schlupfloch

Warum das Billig-Shopping im Netz ab 2026 teurer wird

Wer gerne günstige Artikel bei asiatischen Online-Marktplätzen wie Temu, Shein oder AliExpress bestellt, muss sich umstellen: Die goldene Ära der völlig abgabenfreien Schnäppchen aus Fernost endet bald. Die Europäische Union greift durch und kippt das bisherige Zollprivileg für Kleinsendungen. Bereits ab Sommer 2026 ist der Import teurer.

Ein 3-Euro-Zoll auf jedes Kleinpaket

Was bislang als verlockender Deal galt, bekommt künftig ein Preisschild des Zolls. Wie die EU-Kommission und der Rat der EU in aktuellen Pressemitteilungen bestätigen, wurde eine weitreichende Entscheidung für den Online-Handel getroffen: Ab dem 1. Juli 2026 fällt die sogenannte 150-Euro-Zollfreigrenze weg. Stattdessen wird auf jedes kleine Paket mit einem Warenwert von unter 150 Euro ein fester Pauschalzoll in Höhe von 3 Euro erhoben.

Bislang profitierten insbesondere Plattformen aus Drittstaaten von dieser 150-Euro-Grenze, da Millionen von Paketen tagtäglich komplett zollfrei in die EU eingeführt werden konnten.

Schutzschild für die heimische Wirtschaft

Die Entscheidung aus Brüssel ist eine direkte Reaktion auf die gewaltige Flut an Billigwaren, die den europäischen Binnenmarkt unter massiven Druck setzt. Ziel der Maßnahme ist es, europäische Händler vor einer systematischen Wettbewerbsverzerrung zu schützen.

Die Europäische Kommission formuliert den Grund in ihrer offiziellen Erklärung so:

„Diese Vorschriften sind entscheidend für die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für unsere EU-Unternehmen vor dem Hintergrund eines wachsenden Wettbewerbs durch Online-Plattformen außerhalb der Union.“

Der Berichterstatter Dirk Gotink (EVP, NL) erklärte in der Pressemitteilung der Europäischen Kommission: „Dies ist die größte Reform des europäischen Zollwesens seit 1968, die den Handel und die Durchsetzung der EU-Vorschriften fördert. Als Berichterstatter habe ich aus erster Hand miterlebt, wie eine Flutwelle chinesischer Pakete, die gegen EU-Vorschriften verstoßen, keine Steuern zahlen und unseren Zoll überfordert, über uns hereinbrach. Wir machen Schluss mit dem äußerst schädlichen Geschäftsmodell billiger, vorschriftswidriger und gefährlicher Importe aus China und setzen stattdessen auf einen Handel, der auf unseren Standards und einem faireren Wettbewerb basiert. Wir geben den 80.000 Zollbeamten in Europa endlich die Instrumente an die Hand, die sie benötigen, um Verbraucher und Unternehmen in den kommenden Jahrzehnten zu schützen.“

EU drückt aufs Tempo

Interessant ist das beschleunigte Vorgehen der EU: Ursprünglich hatte die Kommission im Mai 2023 vorgeschlagen, die Zollbefreiung im Rahmen einer umfassenden Reform erst Mitte 2028 abzuschaffen. Angesichts der rasanten Marktentwicklung und der drängenden Probleme für heimische Unternehmen haben die Mitgliedstaaten nun jedoch aufs Tempo gedrückt und die Maßnahme auf das Jahr 2026 vorgezogen.

Zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 2 Euro ab November

Neben dem seit Juli geltenden Pauschalzoll greift im Herbst 2026 eine weitere Neuerung: Ab dem 1. November 2026 wird für Online-Bestellungen aus Drittstaaten eine unionsweite Bearbeitungsgebühr (Handling Fee) fällig. Die Einführung erfolgte in zwei Schritten:

  • Der Grundsatzbeschluss des EU-Parlaments: Am 16. September 2026 stimmte das Europäische Parlament für die Einführung der Abgabe ab November. Hintergrund ist der stark gestiegene Kontroll- und Prüfaufwand bei den Zollbehörden angesichts von zuletzt rund sechs Milliarden importierten Online-Paketen pro Jahr. Den gesetzlichen Rahmen beschloss das Parlament, delegierte die Festlegung der genauen Gebührenhöhe jedoch an die Europäische Kommission.
  • Die Festlegung auf 2 Euro durch die EU-Kommission: Am 21. September 2026 legte die Kommission die Gebühr per delegiertem Rechtsakt auf verbindlich 2 Euro je Artikel fest.

Was bedeutet das für Konsumenten?

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: Bei Kleinsendungen unter 150 Euro kommen ab dem 1. November 2026 zu den 3 Euro Pauschalzoll je Warengruppe noch die 2 Euro Bearbeitungsgebühr hinzu. Der 2-Euro-Handyhalter oder das 4-Euro-T-Shirt aus Asien werden also voraussichtlich spürbar teurer. Für den europäischen Handel soll der Schritt zu mehr Wettbewerbs-Fairness führen.

Zur Original-Meldung der Europäischen Kommission „EU führt Zölle auf Pakete mit geringem Wert im Online-Handel ein“

EU-Parlament (Grundsatzbeschluss & Startdatum 1. November): https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20260911IPR47456/the-european-parliament-adopts-new-e-commerce-and-customs-rules

EU-Parlament / Legislative Train Schedule (Dokumentation des delegierten Rechtsakts der Kommission über 2 Euro): https://www.europarl.europa.eu/legislative-train/theme-an-economy-that-works-for-people/file-revision-of-the-union-customs-legislation

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