Den Begriff “Gefahrgutsendungen” benutzt man im Zusammenhang mit der Beförderung von Gütern auf öffentlichen Verkehrswegen. Sendungen mit gefährlichen Gütern sind Stoffe bzw. Gegenstände, die Stoffe enthalten, von denen Gefahren beim Transport ausgehen. Diese Gefahren können hervorgehen aufgrund ihrer Eigenschaft, ihres Zustandes oder ihrer Natur. Gefahrgutsendungen können demnach Gefahren darstellen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, für das Leben und die Gesundheit von Mensch, Tier aber auch von Gegenständen. Beispiele für solche Güter können zum Beispiel giftige Stoffe, Gase, ätzende Stoffe, radioaktive Stoffe oder selbstentzündliche Stoffe sein. Gefahrgüter sind in einer Datenbank mit der dazugehörigen UN-Nummer verzeichnet. Um das Gefahrenpotential zu minimieren gibt es das rechtsgültige Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Im ADR sind Vorschriften gesammelt, um den Transport von Gefahrgütern zu regeln. Die im ADR festgehaltenen Richtlinien sorgen für transparente Bestimmungen was den Transport von Gefahrgütern angeht.