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Neue Zolldatenanforderungen ab 21. Januar 2025

Foto: A. Krebs auf Pixabay

Neue Zolldatenanforderungen ab 21. Januar 2025

Ab heute ändern sich Zolldatenanforderungen. Darauf weist u.a. die DHL Group hin. EU und Deutscher Zoll haben demnach den 21. Januar 2025 als Frist für Phase 5 des elektronischen Versandsverfahrens NCTS bestätigt. Mit einer Übergangsfrist bis 1. Mai 2025 stellt DHL noch ohne vollständige Zolldaten zu.

Was sich im neuen Datenstandard ändert

Die DHL Group hat in Zusammenhang seiner Produkte DHL Paket International (Schweiz) und DHL Europaket auf die Frist und die Übergangsfrist beim neuen Datenstandard hingewiesen. In der Mitteilung heißt es, dass nach der Übergangsfrist Sendungen, die die Zolldatenanforderungen nicht erfüllen, voraussichtlich nicht für den Transport angemeldet werden können. Folgendes ändert sich:

Je Warenposition sind Angaben zu Anzahl, Gewicht und Warenwert sowie eine Warenbeschreibung bereits verpflichtend. Für Sendungen ohne Ausfuhranmeldung ist ab heute eine 6-stellige Zolltarifnummer anzugeben, für Sendungen mit Ausfuhranmeldung eine 8-stellige Zolltarifnummer. Dabei handelt es um HS-Code, der für „Harmonisiertes System zur Beschreibung und Kodierung von Waren" steht. Die Zollbehörden klassifizieren mit dieser Liste von Nummern Produkte. Erhältlich ist der HS-Code über die Website der zuständigen Zollbehörde und über Online-Tools zur HS-Code-Suche, die eine detaillierte Warenbeschreibung in einen HS-Code übersetzen.

Ab 1000 Euro Warenwert ist eine Ausfuhranmeldung verpflichtend. Je Sendung, die zur Ausfuhr angemeldet wurde, sind folgende Änderungen zu beachten:

Ausfuhren sind auf Sendungsbasis im Zoll-System ATLAS mit der gleichen Reihenfolge der Warenpositionen wie in den Sendungsdaten vorzunehmen. DHL erfüllt diese Anforderungen nach eigenen Angaben ab 21. Januar mit Hilfe der Master Reference Number (MRN), eine Registriernummer, um Zollpapiere zu prüfen und zu bearbeiten. Der Zoll übermittelt sie an die Versender von Ware, die in ein Versand- oder Ausfuhrverfahren überführt wurde.

Eine neue Option ist, dass die MRN in den Sendungsdaten von Sendungen, die für die Ausfuhr angemeldet sind, elektronisch übermittelt wird.

Internationale Sendungen mit Ausfuhrbegleitdokument (ABD) sind bereits verpflichtend mit Sticker und Routingcode zu kennzeichnen. Für die neuen zollrechtlichen Datenstandard gilt das nun auch für innereuropäische Sendungen wie z.B. das DHL Europaket.

Bis auf Weiteres sind die zollrechtlich relevanten Dokumente

  • Rechnung für Zollzwecke
  • Ggf. Ausfuhrbegleitdokumente
  • Präferenznachweise
  • Zollinhaltserklärung (CN23, z.B. bei DHL Paket International)

außen am Paket beizufügen.

Hintergrund: Was bedeutet NCTS 5 und UZK?

Das Europäische Zollrecht setzt sich aus Delegierten Verordnung (DA – Delegated Act), Durchführungsverordnung (IA – Implementing Act) und Unionszollkodex (UZK) zusammen. Die Übergangsverordnung (TDA – Transitional Delegated Act) ergänzt diese Rechtsakte mit einem rechtlichen Rahmen bis zur Anpassung der IT-Systeme an die neuen Regelungen.

Der Unionszollkodex (UZK) regelt zentrale Zollabwicklung, Zollschuldrecht, besondere Zollverfahren, die Arbeit der Zollbehörden, aber auch elektronischen Datenaustausch und Datenspeicherung. NCTS, ausgeschrieben New Computerised Transfer System, ist ein europaweites digitales System zur besseren Verwaltung und Kontrolle von Waren im Rahmen des unionsweiten und gemeinsamen Zoll-Versandverfahrens

Die zollrechtlichen Versandverfahren – wie internes Versandverfahren (T2), externes Versandverfahren (T1), Carnet (TIR) – ermöglichen, Zollverfahren ins Binnenland zu verlagern und Länder im Transit zu durchqueren. Sie werden in ATLAS digital abgebildet

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