Zoll ist eine Abgabe für Waren, die in einen Wirtschaftskreislauf eingehen (Einfuhrzoll) oder die den Kreislauf verlassen (Ausfuhrzoll). In der Regel zahlt sie der Empfänger.
Einfuhrabgaben wie Zoll regulieren den Wirtschaftskreislauf. Sie sollen unter anderem verhindern, dass Käufer nur noch Waren im Ausland einkaufen, weil diese Waren dort günstiger sind. Wäre das der Fall, könnten lokale Händler nicht mehr mit Anbietern außerhalb ihrer Zollunion konkurrieren. Das gilt beispielsweise für Anbieter in Industrieländern mit hohen Sozialstandards, Steuersätzen, strengen gesetzlichen Vorgaben z.B. für den Umweltschutz und mit höheren Lohnkosten.
Zuständig für diese Einfuhrabgaben in Deutschland ist der Zoll, eine Bürger- und Wirtschaftsverwaltung des Bundes mit mehr als 48.000 Zöllnerinnen und Zöllnern (Quelle: Zoll online). Er gehört zum Bundesministerium der Finanzen.
Zum Schutz gegen Wettbewerbsverzerrungen vernichtet der Zoll außerdem Plagiate und bekämpft Produktpiraterie. Im Inland geht er gegen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit vor. Zu den Aufgaben des Zolls gehören außerdem die korrekte Erhebung bestimmter Steuern, die Sicherung der Staatsfinanzen, der Schutz der Sozialsysteme, Umweltschutz und Verbraucherschutz. Zöllner und Zöllnerinnen schützen Verbraucher vor mangelhaften Waren aus dem Ausland und die Bevölkerung vor den Folgen grenzüberschreitender organisierter Kriminalität. Sie verhindern außerdem den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten, kontrollieren und stoppen die Einfuhr verbotener Güter wie Waffen, illegaler Drogen oder Sprengstoffe. Dazu ist der deutsche Zoll mit den übrigen 27 Zollverwaltungen der Europäischen Union vernetzt.
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Die Logistik profitiert von Zollfreiheiten. Das sind Bedingungen, unter den Waren ohne Zölle über Grenzen hinweg transportiert werden können. Ermöglicht werden sie durch Handelsabkommen, Freihandelszonen oder Zollunionen.
Werden Waren falsch klassifiziert, Waren und Warenverkehr unvollständig dokumentiert, werden Import- und Exportbeschränkungen oder andere zollrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten, kann das erhebliche Zollrisiken für die Logistik bedeuten: Verzögerungen, Zusatzkosten oder Strafen. Um Compliance einzuhalten und diese Risiken zu minimieren, müssen sich Unternehmen in der Logistikbranche, wie Frachtführer, Speditionen und 3PL, aber auch Händler ständig über den aktuellen Stand der Zollgesetzgebung informieren, ihre Logistikprozesse und ihre Zollabwicklung anpassen. Zollabwicklung ist für den internationalen Warenverkehr zentral und kann sehr komplex sein.
Die Zollbehörde prüft bei der Zollabwicklung Waren, die importiert oder exportiert werden, in einem steuerrechtlichen und zollrechtlichen Verfahren in folgenden Schritten:
Von der Art der Ware, der Transportart, dem Ursprungsland und dem Bestimmungsland hängt ab, welche Unterlagen für die Zollabwicklung einzureichen sind. Erforderlich sind in der Regel:
Ergänzend können Genehmigungen, Zertifikate und Bescheinigungen erforderlich sein, um spezielle Anforderungen wie Sicherheitsstandards oder Gesundheitsvorschriften nachzuweisen. Das kann z.B. bei einer Gefahrgutsendung der Fall sein.
Bei der Zollabwicklung werden folgende Zollverfahren angewendet:
Es gibt drei Arten von Einfuhrabgaben: Zoll bzw. Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer. Liegt ein Shop oder Online-Shop außerhalb der Europäischen Union bzw.- EU-Zollunion, kommen möglicherweise Zölle oder andere Abgaben für die Ausfuhr und Einfuhr zum Kaufpreis und zu den Versandkosten hinzu. Die außerhalb der EU gekauften Schuhe oder andere vermeintliche Schnäppchen können also unerwartet teuer werden. Seit dem Brexit gehören auch England, Schottland, Nordirland und Wales zu diesen Drittländern außerhalb der EU-Zollunion. Es gibt auch Drittländer mit besonderen Zollabkommen.
Bestellungen oder direkte Einfuhren aus Drittländern sind zollmeldepflichtig. Für Produkte, die inklusive Porto bis zu 150 Euro kosten, sind zwar keine Zollgebühren fällig, dafür aber eine Einfuhrumsatzsteuer von 7, 12 oder 19 Prozent. Dieser Steuersatz ergibt sich aus der landesüblichen Umsatzsteuer und beträgt in Deutschland also 19 Prozent oder bei bestimmten Waren 7 Prozent. Die Höhe der Einfuhrabgaben richtet sich nach dem Zollwert und nach der Art der Güter. Um sie zu berechnen, ziehen die Zollbehörden den Zolltarif der EU und nationale Steuerbestimmungen heran.
Der Zollwert ergibt sich aus dem Kaufpreis der Ware plus Versandkosten und ist Grundlage für die Berechnung von Zollkosten und die Einfuhrumsatzsteuer. Jede Warengruppe hat einen eigenen Zollprozentsatz. Manche Waren, wie Laptops oder Bücher, sind von Zollgebühren ausgenommen. Für Tabakprodukte, Kaffee und alkoholische Getränke fällt auch unter 150 Euro eine Verbrauchssteuer an. Sie fällt für sogenannte verbrauchsfähige Produkte des täglichen Konsums an. Zur Verbrauchsteuer zählen beispielsweise Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Schaumweinsteuer, Kaffeesteuer, Zwischenerzeugnissteuer und Energiesteuer.
Außerdem können Servicekosten für die Zollabwicklung hinzukommen. Der Postdienstleister übernimmt dabei die Zollanmeldung, streckt die Kosten vor und berechnet sie zuzüglich der Servicegebühren bei der Auslieferung. Die Höhe dieser Gebühren hängt vom Zustelldienst ab. Die Post kann auch nachträglich über die "nachträgliche Postverzollung" mit der Zollabwicklung beauftragt werden.
Fällt also beim Bestellen z.B. aus den USA oder China Zoll an? Ja – ab einem Zollwert über 150 Euro. Neben Unternehmen haben auch Privatkäufer regelmäßig mit Zollgebühren zu tun. Insbesondere durch den wachsenden Online-Handel werden viele Waren grenzüberschreitend gehandelt. Eine detaillierte Übersicht über alle Reisefreimengen bzw. die Zollfreigrenze für bestimmte Güter, über Zollbestimmungen oder die Berechnung von Zollsätzen gibt die Website der Generalzolldirektion.
Sie beantwortet Fragen wie: Wie viele Stangen Zigaretten darf ich nach Deutschland einführen? Der Generalzolldirektion zufolge dürfen Einführer, die mindestens 17 Jahre alt sind, 200 Zigaretten abgabenfrei einführen, sofern sie diese direkt mitführen und die Ware für den Eigenverbrauch bestimmt ist. Mit der Auskunftsanwendung EZT Online unterstützt der Zoll dabei, Zollgebühren zu berechnen und hilft bei der Suche nach Zolltarifen. EZT steht für Elektronischer Zolltarif.
Beim Export von Waren aus dem europäischen Zollgebiet fallen seltener Zollabgaben bzw. Ausfuhrzölle an. Denn die EU hat erst einmal ein wirtschaftliches Interesse an einem hohen Warenexport, mit dem sie Einnahmen erzielt. Mögliche Zölle für die Ausfuhr von Waren bzw. den Export von Gütern hängen von Preisentwicklungen am Weltmarkt ab. Das heißt, wenn beispielsweise die Weltmarktpreise für ein auf dem EU-Markt knappes Gut höher sind als die Preise auf dem EU-Binnenmarkt selbst, werden Ausfuhrabgaben erhoben. Das soll den Export dieses wertvollen Gutes unattraktiv machen.
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